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letzte Bundesratssitzung der Legislaturperiode

Am 20.09.2013 fand die letzte Bundesratssitzung in der nun abgelaufenen Legislaturperiode statt. In zwei Tagen ist Bundestagswahl, was am 20. September nicht endgültig als Gesetz den Bundesrat passieren konnte, muss auf die Zustimmung der nächsten Regierung warten.

Geräuschlose Gesetzverabschiedung

Man hätte in der letzten Sitzung des hohen Gremiums durchaus etwas Wahlkampfgetöse erwarten können, doch es kam anders. Die Ländervertreter hatten über insgesamt acht Gesetze zu befinden, die nach den Worten von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) durchweg die Interessen von Kundinnen und Kunden schützen sollen, darunter Gesetze gegen Glücksspielverträge am Telefon und überteuerte Abmahnungen im Internetrecht. Es mussten insgesamt 75 Tagesordnungspunkte besprochen werden, acht vorgelegte Gesetze billigte danach der Bundesrat relativ geräuschlos und ohne Einwände. Nach der Unterschrift des Bundespräsidenten sind sie rechtsgültig. Eines dieser Gesetze – das gegen unseriöse Geschäftspraktiken – betrifft auch die praktische Tätigkeit von Inkassounternehmern. Hierbei geht es um die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten, wobei die Rechtssprechung im Prinzip der gehandhabten Praxis unserer Mitglieder folgt und damit unsere Arbeitsweise bestätigt.

Inkassokosten bis zur RA-Gebühr erstattungsfähig

Was tendenziell seit einigen Jahren praktisch durchgeführt wird, haben nun Bundestag und Bundesrat ins Gesetz gegossen: Unsere Kosten für Inkassodienstleistungen sind bis zur Gebühr eines Rechtsanwalts für die entsprechende Tätigkeit angemessen und können verlangt werden. Lediglich vor überzogenen Forderungen einzelner Inkassounternehmen, so es sie vereinzelt noch geben sollte, will der Gesetzgeber die Schuldner schützen. Auch haben Inkassounternehmer die einzelnen Positionen ihrer Forderungen detailliert zu belegen, wie das auch durch Rechtsanwälte geschieht. Die neuen Regelungen treten 2014 in Kraft.