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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der evocate-Inkasso GmbH, Marie-Curie-Str. 9, 76829 Landau, Stand: 01.10.2021

1. Allgemeines

(1) Diese AGB gelten für Angebote und Leistungen der evocate-Inkasso GmbH, www.evocate-inkasso.de (nachfolgend EVOCATE genannt) unter der Webseite www.evocate-inkasso.de ab dem 01.10.2021.
(2) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Zustandekommen des Inkassodienstleistungsvertrages

(1) Die EVOCATE übernimmt den außergerichtlichen und – soweit gesetzlich zulässig – den gerichtlichen Einzug von Forderungen in Vollmacht des Auftraggebers.
(2) Die Leistungsbeschreibungen auf den Internetseiten www.evocate-inkasso.de stellen noch keine Angebote zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar. Ein Angebot gibt die EVOCATE erst dann ab, wenn ein Interessent über das Kontaktformular, telefonisch oder in Textform ein solches anfordert. Ein solches Angebot der EVOCATE ist sodann schriftlich oder in Textform anzunehmen. Über das Webformular können nur Angebote der EVOCATE angefordert, aber keine Angebote von Interessenten oder Kunden abgegeben werden. Im Übrigen können Verträge nach Verhandlungen auch in individueller Form durch Angebot und Annahme in jedweder Form geschlossen werden.
(3) Die EVOCATE ist lediglich Anbieter von Rechtsdienstleistungen. Ein Erfolg wird nicht versprochen oder geschuldet. Ein solcher hängt im Wesentlichen von den finanziellen und persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Schuldners ab. EVOCATE kann weder für eine erfolgreiche Beitreibung noch für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten aus Auskunfteien garantieren. EVOCATE schuldet lediglich das optimale und gewissenhafte Bemühen um den Einzug der Forderung, nicht jedoch den Erfolg.

3. Rechtswahl

Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

4. Fernabsatzrechtliche Informationen

(1) Die Beschreibung unserer Dienstleistungen ergibt sich aus der Präsentation im Internet.
(2) Die Belehrungen über Ihr gesetzliches Widerrufsrecht als Verbraucher, Ausnahmen vom Widerrufsrecht, dessen vorzeitiges Erlöschen, das Widerrufsformular, die Folgen des Widerrufs, z. B. Wertersatz, erhalten Sie mit unserem Angebot.
(3) Ein außergerichtliches Beschwerdeverfahren, dem wir unterworfen sind, ist bei unserer zuständigen Aufsichtsbehörde (Angaben dazu im Impressum) möglich.
(4) Alle weiteren Informationen zu unserem Unternehmen, dem Leistungsumfang und der Abwicklung unserer Dienstleistungen ergeben sich aus den Darstellungen auf unserer Webseite.
(5) Pflichten von EVOCATE zur Durchführung der Inkassotätigkeit: EVOCATE verpflichtet sich, die rechtlich möglichen und wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen zur Realisierung von Forderungen zeitnah durchzuführen. Wünsche des Kunden bezüglich der Vorgehensweise gegen einzelne Schuldner werden – soweit dies möglich und zweckmäßig ist – berücksichtigt.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber erklärt sich mit Abschluss des Inkassodienstleistungsvertrags damit einverstanden, dass

(1) EVOCATE über die Auswahl der jeweils sinnvollen Betreibungsmaßnahmen im pflichtgemäßen Ermessen entscheidet und bei wirtschaftlich aussichtslosen Fällen (für die auch keine Langzeitüberwachung sinnvoll ist) die Bearbeitung abschließt;
(2) er während der gesamten Bearbeitungsdauer eines Inkassomandats verpflichtet ist, EVOCATE unverzüglich über Änderungen der Vermögenslage, der Zahlweise oder der persönlichen Beurteilung des Schuldners zu informieren, EVOCATE eventuell benötigte Unterlagen zeitnah zur Verfügung zu stellen und ansonsten in jeder erforderlichen Form mit EVOCATE zu kooperieren;
(3) er nach Auftragserteilung nicht berechtigt ist, ohne vorherige Zustimmung und Abstimmung mit der EVOCATE eigene Maßnahmen zur Realisierung der Forderung zu ergreifen;
(4) er verpflichtet ist, EVOCATE unverzüglich zu informieren, sofern die Forderung unmittelbar ihm gegenüber durch Zahlung oder in sonstiger Weise gemindert oder ausgeglichen wird;
(5) EVOCATE ermächtigt ist ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber den wirtschaftlichen Verhältnissen des Schuldners entsprechend Zahlungsfristen zu gewähren;
(6) das EVOCATE zum Abschluss wirtschaftlich und rechtlich zweckmäßiger Ratenzahlungsvereinbarungen der übergebenen Forderung ohne vorherige Zustimmung des Kunden berechtigt ist, es sei denn der Auftraggeber hat dem bereits zuvor ausdrücklich widersprochen;
(7) er die Schuldnerdaten der für das Inkassoverfahren vorgesehenen Forderungen in der jeweils vereinbarten Form an EVOCATE übermittelt;
(8) er die Verantwortung für die ordnungsgemäße Übermittlung der Daten trägt. Er ist für den rechtlichen Bestand der Forderungen verantwortlich;
(9) er Änderungen seiner Firmenbezeichnung und / oder Anschrift umgehend der EVOCATE mitteilt.

6. Verrechnung eingehender Zahlungen

(1) Zahlungen auf zum Einzug übergebene Forderungen werden, sofern rechtlich zulässig und vorbehaltlich einer abweichenden vertraglichen Vereinbarung, unabhängig davon, bei wem sie eingegangen sind, zunächst auf die 1. Inkassogebühren, 2. Nebenforderungen, 3. Zinsen, 4. Hauptforderung verrechnet.
(2) Der Auftraggeber hat keinen Zinsanspruch gegen EVOCATE zwischen dem Eingang der Gelder auf dem Fremdgeldkonto der EVOCATE und der ordnungsgemäß erfolgenden Auszahlung.
(3) EVOCATE ist berechtigt, Fremdgelder Guthaben aus Akten mit Gebühren / Erfolgsprovision / Auslagen / Honorar aus anderen Akten zu verrechnen.

7. Vergütung, Auslagen und Kostenerstattung

(1) EVOCATE steht aus dem Inkassodienstleistungsvertrag eine erfolgsunabhängige Vergütung gegen den Auftraggeber zu. Diese Vergütung wird unter Berücksichtigung der Vorschrift des § 13e Abs. 1 RDG berechnet, die lautet: „Ein Gläubiger kann die Kosten, die ihm ein Inkassodienstleister für seine Tätigkeit berechnet hat, von seinem Schuldner nur bis zur Höhe der Vergütung als Schaden ersetzt verlangen, die einem Rechtsanwalt für diese Tätigkeit nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zustehen würde.“
(2) Nachstehend informieren wir betreffend die erfolgsunabhängige Inkassovergütung über diejenigen Gebühren, die ein Rechtsanwalt für vergleichbare Tätigkeiten gemäß der – nur für Rechtsanwälte geltenden – Gebührenordnung (RVG) abrechnen darf. In dieser Höhe vereinbaren wir mit unseren Auftraggebern die erfolgsunabhängige Vergütung: Ein Rechtsanwalt könnte seine Gebühren wie Folgt berechnen: Als Geschäftsgebühr fällt gemäß Nr. 2300 VV RVG eine 0,5 Gebühr an, die sich für jeden weiteren, über das erste Mahnschreiben hinausgehenden Aufwand auf eine 0,9 Gebühr erhöht; ist der Fall besonders umfangreich oder schwierig, z.B. wenn die Forderung einen Auslandsbezug aufweist oder bestritten wird, dann beläuft sich die Geschäftsgebühr auf eine 1,3 Gebühr. Bei einer Hauptforderung bis 50,00 EUR beträgt die Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG abweichend von Satz 2 pauschal 30,00 EUR zzgl. Auslagenpauschale und gesetzlicher MwSt. Für die Vereinbarung einer Ratenzahlung/eines Schuldanerkenntnisses fällt eine 0,7 Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000, Anm. 2 VV RVG, § 31 b RVG an. Für den Antrag auf Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheides ist eine 1,0 Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3305 VV RVG vorgesehen und für den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides eine zusätzliche 0,5 Gebühr gemäß Nr. 3308 VV RVG. Hinzu kommen im gerichtlichen Mahnverfahren die von der EVOCATE verauslagten Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Für jede Zwangsvollstreckungshandlung ist eine 0,3 Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3309 VV RVG vereinbart, hinzu kommen die von der EVOCATE im Vollstreckungsverfahren verauslagten Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und die verauslagten Zwangsvollstreckungskosten nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GVKostG). Für Insolvenzanmeldungen ist eine 0,5 Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3320 VV RVG vereinbart.
(3) Bei erfolgreichem Abschluss der Angelegenheit erhält EVOCATE als erfolgsabhängige und zusätzliche Vergütung dreißig Prozent Erfolgsprovision von der Hauptforderung und die beigetriebenen Verzugszinsen nebst Mahngebühren.
(4) Weitere Provisionen werden, soweit sie im Einzelfall vereinbart sind, in einem individuellen Vertrag geregelt. Ohne einen solchen Vertrag fallen keine weiteren als die vorstehend in Abs. 3 geregelten Provisionen an.
(5) Zusätzlich zur Inkassovergütung schuldete ein Kunde der EVOCATE die Erstattung solcher notwendiger Auslagen, die auch ein Rechtsanwalt abrechnen darf, z. B. eine Auslagenpauschale, Kopierkosten, sofern nicht in der Auslagenpauschale enthalten, Fahrtkosten, Fremdkosten für Auskünfte.
(6) Die Inkassogebühren und Auslagen werden dem Auftraggeber bis Abschluss der Bearbeitung gestundet. Nach Abschluss der Bearbeitung erfolgt Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber (siehe dazu auch Ziffer 8).
(7) Von einem Schuldner, der pflichtwidrig nicht zahlt, kann der Auftraggeber grundsätzlich verlangen, dass er ihn von den bei der EVOCATE anfallenden Gebühren, die der EVOCATE aus dem Vertrag gegen den Auftraggeber zustehen, freistellt. Diesen Freistellungsanspruch (Freistellung des Gläubigers durch Kostenerstattung des Schuldners an EVOCATE) tritt der Auftraggeber mit Abschluss des Vertrages erfüllungshalber an EVOCATE ab. EVOCATE, die diese Abtretung annimmt, versucht, die Forderung zusammen mit den entstandenen Gebühren und Auslagen beim Schuldner beizutreiben. Für den Auftraggeber ist die Tätigkeit der EVOCATE daher – sofern die Forderung erfolgreich beigetrieben wird – kostenneutral mit Ausnahme der Erfolgsprovision. Die Erfolgsprovision kann dem Schuldner nicht als Verzugsschaden weiter belastet werden und ist daher von Auftraggeber zu zahlen

8. Abrechnungsmodalitäten und Kundeninformation

(1) Eingehende Zahlungen werden von EVOCATE unter dem Buchungsdatum des Zahlungseinganges abgerechnet.
(2) EVOCATE führt für jeden Kunden ein Kundenkonto als internes unverzinsliches Kontokorrent, in das sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten eingestellt werden. Eine Saldierung dieses Kontos und damit eine Auszahlung eingezogenen Fremdgelds und/oder die Fakturierung von Forderungen der EVOCATE gegenüber dem Kunden erfolgt monatlich, sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart.
(3) Sofern die Schuldnerzahlung per Lastschrift und / oder per Scheck erfolgt, wird die Abrechnung darin enthaltener Fremdgelder frühestens nach Ablauf der Widerspruchsfrist nach Kontoabschluss bzw. endgültigen Gutschrift auf dem Bankkonto der EVOCATE erstellt.

9. Verjährung

(1) Eine Verjährungskontrolle durch EVOCATE hinsichtlich der zur Einziehung übergebenen Forderungen findet nicht statt, sofern der Auftraggeber ein Unternehmer ist. Insoweit ist mangels Vertragspflicht eine Haftung der EVOCATE ausgeschlossen.
(2) Alle Ansprüche von Auftraggebern, die Unternehmer sind, gegen EVOCATE verjähren in einem Jahr ab Datum der Schlussabrechnung an die zuletzt bekannte Adresse des Kunden.

10. Haftung

(1) EVOCATE haftet außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für schuldhafte Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der EVOCATE. Die Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls nicht bei der schuldhaften Verletzung vorvertraglicher Hinweis- und Aufklärungspflichten sowie bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch die EVOCATE, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Eine wesentliche Vertragspflicht ist jede Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(2) Soweit der Haftungsausschluss nach Absatz 1 (vorstehend) nicht greift, so haftet EVOCATE jedoch nur für die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden.

11. Aufbewahrungsfristen

(1) Bei erfolgreichem Abschluss eines Auftrags ist EVOCATE berechtigt, alle Unterlagen mit Ausnahme des Schuldtitels nach einem Monat ab dem Datum der Versendung der Schlussabrechnung an die zuletzt bekannte Anschrift des Kunden zu vernichten. Im Nichterfolgsfall beträgt diese Frist sechs Monate. Die Vernichtung wird in diesem Falle erst durchgeführt, nachdem dies dem Kunden in Textform angekündigt worden ist und er nicht reagiert, insbesondere seine Unterlagen nicht zurückgefordert oder sich einverstanden erklärt hat.

12. Gerichtliches Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung und weitere Tätigkeiten

(1) Sofern die außergerichtlichen Beitreibungsbemühungen erfolglos geblieben sind, führt EVOCATE in Absprache mit dem Auftraggeber das gerichtliche Mahnverfahren durch.
(2) Der Auftraggeber hat nach erfolgtem Widerspruch oder Einspruch im gerichtlichen Mahnverfahren die Möglichkeit, dass EVOCATE die Akte zur Durchführung des streitigen Verfahrens an ihre Vertragsanwälte abgibt. Das Vertragsverhältnis kommt in diesen Fällen unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem beauftragten Rechtsanwalt zustande. Der Rechtsanwalt hat gegen den Auftraggeber Anspruch auf Erstattung der gesetzlichen Gebühren nach dem RVG.
(3) Nach Beendigung des gerichtlichen Mahnverfahrens und zunächst erfolgloser Zwangsvollstreckung verbleibt der Schuldtitel bei Evocate im Überwachungsverfahren bis zum Ausgleich der Forderung durch den Schuldner.
(4) Erweist sich die Hauptforderung als unbegründet, werden die jeweilig entstandenen Kosten nach dem RVG unter Anrechnung der etwaig bereits geleisteten Gebühren gemäß § 8 Abs. 1 der AGB dem Auftraggeber zzgl. gesetzlicher MwSt. in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt, wenn sich im Zuge der Bearbeitung herausstellt, dass die Forderung wegen vorenthaltener Informationen durch den Auftraggeber nicht realisiert werden. Dasselbe gilt, wenn auf Anfragen der EVOCATE, deren Beantwortung für die weitere Bearbeitung erforderlich sind, in einem angemessenen Zeitraum keine Rückäußerung des Auftraggebers erfolgt ist.
(5) Anmeldungen zu Insolvenzverfahren sind ausdrücklich nicht vereinbart, eine Anmeldung zu Insolvenzverfahren kann Fallbezogen zusätzlich beauftragt werden. Die evocate hat das Recht den Auftrag zur Insolvenzanmeldung ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

13. Hinweise zur Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten

Dem Auftraggeber ist bewusst, dass in einem gegebenenfalls erforderlichen Zivilprozess die Inkassokosten auf Grund der gesetzlichen Schadensminderungspflicht möglicherweise nicht zusätzlich zu den Rechtsanwaltskosten beansprucht werden können. Insbesondere trifft dies auf Zahlungen auf den ausstehenden Forderungsbetrag exklusive der Inkassokosten und Teilzahlungen auf die ausstehende Forderungssumme.

14. Leistungsnachweis

(1) EVOCATE ist nicht verpflichtet, eine Papier-Handakte zu führen. Sämtliche Akten werden ausschließlich in digitaler Form geführt. Als Leistungsnachweis ist eine chronologische Übersicht ausreichend und vereinbart. Die Übersicht enthält: Name und Anschrift des Schuldners, Aktenzeichen, Forderung bestehend aus Hauptforderung, Zinsen und Kosten, Zahlungseingänge, den Zeitpunkt des Versandes der Schreiben.
(2) Der Nachweis über den Inhalt der versendeten Schreiben ist nicht geschuldet. Der Auftragnehmer kann jedoch die versendeten Schreiben in Papier- oder Textform anfordern. Für diesen Fall ist eine Aufwandspauschale von 1,00 Euro zzgl. gestzl. MwSt. je Ausdruck bzw. je Dokumentendatei vereinbart.

15. Beendigung des Inkassodienstleistungsvertrags, Kündigung

(1) Die Tätigkeit von EVOCATE endet mit der vollständigen Einziehung der Forderungen inklusiver aller Kosten oder bei Uneinbringlichkeit der Forderung, nachdem alle erforderlichen, zumutbaren Realisierungsmöglichkeiten, insbesondere das telefonische, schriftliche und persönliche Einwirken auf den Schuldner, sachgerecht im außergerichtlichen und gerichtlichen Beitreibungsverfahren bzw. ggf. in der Zwangsvollstreckung ausgeschöpft sind.
(2) Beide Vertragsparteien können den Vertrag ordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen kündigen. Das Recht der außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grunde bleibt hiervon unberührt.
(3) Bleibt die Tätigkeit der EVOCATE ohne Erfolg oder kündigt der Auftraggeber oder EVOCATE das Vertragsverhältnis vor Realisierung der Forderung oder Ende des Auftrags, so hat der Auftraggeber die in Ziffer 7 AGB vereinbarte Vergütung zzgl. der Erfolgsprovision, soweit diese entstanden ist, zzgl. der gesetzlichen MwSt. an EVOCATE zu zahlen. Hat EVOCATE bereits Erfolg versprechende Ergebnisse oder Teilergebnisse erreicht, wie zum Beispiel Ratenzahlungsvereinbarungen, Schuldanerkenntnisse, Zahlung eines Teiles der Forderungssumme oder ein mit dem Gläubiger abgestimmtes und für ihn wirtschaftlich vertretbares Vergleichsangebot etc., so bleibt es bei dem Anspruch des vollen Erfolgshonorars.
Leistet der Schuldner nach Auftragserteilung Zahlungen unmittelbar an den Auftraggeber statt an EVOCATE, so bleibt der Auftraggeber zur Zahlung der in Ziffer 7 AGB vereinbarten Vergütung und der Erfolgsprovision, soweit diese entstanden ist, zzgl. gesetzlicher MwSt. an EVOCATE verpflichtet.

16. Datenschutz

(1) Alle von EVOCATE erhobenen und gespeicherten persönlichen Kundendaten werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung verwendet. Es werden Vor- und Familiennamen des Kunden, die zugehörige Rechnungs- und Lieferanschrift sowie eine ggf. hinterlegte Rufnummer und Emailadresse gespeichert. Darüber hinaus speichern wir alle fallbezogenen Informationen, die wir von Parteien und Beteiligten eines Rechtsfalles erhalten. Die erhobenen Daten werden nicht an andere Dritte weitergegeben, ausgenommen rechtlich notwendige Maßnahmen (z. B. Gegner, Beteiligter, Rechtsanwalt, Auskunfteien) und Maßnahmen der Sendungsverfolgung.
(2) Der Kunden hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Löschung, soweit gesetzlich zulässig, anderenfalls Sperrung, seiner gespeicherten Daten.
(3) Ergänzend wird der Kunde verwiesen auf die ausführliche Datenschutzerklärung am Ende der Webseite www.evocate-inkasso.de (Menüpunkt „Datenschutzerklärung“).

17. Identitätsverifizierung

(1) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass EVOCATE die vom Auftraggeber über sich angegebenen Daten – Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort, – zum Zweck der Identitätsverifizierung an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, übermittelt. Die SCHUFA wird sodann den Grad der Übereinstimmung der bei ihr gespeicherten Daten mit den vom Auftraggeber angegebenen Daten in Prozentwerten an EVOCATE zurück übermitteln. EVOCATE kann anhand der übermittelten Übereinstimmungsraten erkennen, ob der Auftraggeber unter der angegebenen Anschrift im Datenbestand der SCHUFA gespeichert ist. Diese Identitätsprüfung ist für den Auftraggeber kostenfrei.
(2) Die an die SCHUFA übermittelten Daten werden allein aus Nachweisgründen der Tatsache der Identitätsprüfung im SCHUFA-Datenbestand gespeichert. Nur wenn Daten über den Auftraggeber bereits bei der SCHUFA gespeichert sind, ergänzt die SCHUFA den bei ihr vorhandenen Datensatz um die Information, dass eine Anfrage der EVOCATE beantwortet wurde. Die SCHUFA ist hierzu gesetzlich verpflichtet, da sie gesetzlich verpflichtet ist, dem Betroffenen Auskunft darüber zu erteilen, wem sie Auskünfte über ihn erteilt hat.
(Nähere Informationen finden Sie auf www.meineschufa.de.)

18. Urheberrechtshinweis

Die auf unseren Internetseiten eingestellten Fotos und die von uns erstellten Texte sind urheberrechtlich geschützt. Das unbefugte Kopieren und Veröffentlichen hiervon (auch nur auszugsweise) wird gem. § 97 UrhG strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt.

19. Gerichtsstand

Für alle wechselseitigen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten der Vertragspartner wird das Amts- bzw. Landgericht am Sitz der EVOCATE als Gerichtsstand vereinbart, sofern es sich bei den Vertragspartnern um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt.

20. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein bzw. unwirksam werden oder die Vereinbarungen eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Anlage1

Gebührentabelle ab dem 01.01.2021

Inkassovergütung gemäß § 13 RVG-2021
gültig ab 01.10.2021

 

Gegenstands- wert 0,3 Verfahrens-gebühr nach Nr. 3309 VV RVG 0,5 Geschäfts- gebühr für Erstbrief nach Nr. 2300 VV RVG 0,7 Einigungs- gebühr nach Nr. 1000 Abs. 2 VV RVG 0,9 Geschäfts- gebühr ab zweitem Schreiben nach Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG 1,0 Verfahrens- gebühr für Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides Nr. 3305 VV RVG 1,3 Geschäfts-gebühr (Höchstgebühr) nach Nr. 2300 VV RVG
500,00 EUR 15,00 EUR 24,50 EUR 34,30 EUR 44,10 EUR 49,00 EUR 63,70 EUR
1.000,00 EUR 26,40 EUR 44,00 EUR 61,60 EUR 79,20 EUR 88,00 EUR 114,40 EUR
1.500,00 EUR 38,10 EUR 63,50 EUR 88,90 EUR 114,30 EUR 127,00 EUR 165,10 EUR
2.000,00 EUR 49,80 EUR 83,00 EUR 116,20 EUR 149,40 EUR 166,00 EUR 215,80 EUR
3.000,00 EUR 66,60 EUR 111,00 EUR 155,40 EUR 199,80 EUR 222,00 EUR 288,60 EUR
4.000,00 EUR 83,40 EUR 139,00 EUR 194,60 EUR 250,20 EUR 278,00 EUR 361,40 EUR
5.000,00 EUR 100,20 EUR 167,00 EUR 233,80 EUR 300,60 EUR 334,00 EUR 434,20 EUR
6.000,00 EUR 117,00 EUR 195,00 EUR 273,00 EUR 351,00 EUR 390,00 EUR 507,00 EUR
7.000,00 EUR 133,80 EUR 223,00 EUR 312,20 EUR 401,40 EUR 446,00 EUR 579,80 EUR
8.000,00 EUR 150,60 EUR 251,00 EUR 351,40 EUR 451,80 EUR 502,00 EUR 652,60 EUR
9.000,00 EUR 167,40 EUR 279,00 EUR 390,60 EUR 502,20 EUR 558,00 EUR 725,40 EUR
10.000,00 EUR 184,20 EUR 307,00 EUR 429,80 EUR 552,60 EUR 614,00 EUR 798,20 EUR
13.000,00 EUR 199,80 EUR 333,00 EUR 466,20 EUR 599,40 EUR 666,00 EUR 666,00 EUR
16.000,00 EUR 215,40 EUR 359,00 EUR 502,60 EUR 646,20 EUR 718,00 EUR 933,40 EUR
19.000,00 EUR 231,00 EUR 385,00 EUR 539,00 EUR 693,00 EUR 770,00 EUR 1.001,00 EUR
22.000,00 EUR 246,60 EUR 411,00 EUR 575,40 EUR 739,80 EUR 822,00 EUR 1.068,60 EUR
25.000,00 EUR 262,20 EUR 437,00 EUR 611,80 EUR 786,60 EUR 874,00 EUR 1.136,20 EUR
30.000,00 EUR 286,50 EUR 477,50 EUR 668,50 EUR 859,50 EUR 955,00 EUR 1.241,50 EUR
35.000,00 EUR 310,80 EUR 518,00 EUR 725,20 EUR 932,40 EUR 932,40 EUR 1.346,80 EUR
40.000,00 EUR 335,10 EUR 558,50 EUR 781,90 EUR 1.005,30 EUR 1.117,00 EUR 1.452,10 EUR
45.000,00 EUR 359,40 EUR 599,00 EUR 838,60 EUR 1.078,20 EUR 1.198,00 EUR 1.557,40 EUR
50.000,00 EUR 383,70 EUR 639,50 EUR 895,30 EUR 1.151,10 EUR 1.279,00 EUR 1.662,70 EUR
65.000,00 EUR 411,90 EUR 686,50 EUR 961,10 EUR 1.235,70 EUR 1.373,00 EUR 1.784,90 EUR
80.000,00 EUR 440,10 EUR 733,50 EUR 1.026,90 EUR 1.320,30 EUR 1.467,00 EUR 1.907,10 EUR
95.000,00 EUR 468,30 EUR 780,50 EUR 1.092,70 EUR 1.404,90 EUR 1.561,00 EUR 2.029,30 EUR
110.000,00 EUR 496,50 EUR 827,50 EUR 1.158,50 EUR 1.489,50 EUR 1.655,00 EUR 2.151,50 EUR
125.000,00 EUR 524,70 EUR 874,50 EUR 1.224,30 EUR 1.574,10 EUR 1.749,00 EUR 2.273,70 EUR
140.000,00 EUR 552,90 EUR 921,50 EUR 1.290,10 EUR 1.658,70 EUR 1.843,00 EUR 2.395,90 EUR
155.000,00 EUR 581,10 EUR 968,50 EUR 1.355,90 EUR 1.743,30 EUR 1.937,00 EUR 2.518,10 EUR
170.000,00 EUR 609,30 EUR 1.015,50 EUR 1.421,70 EUR 1.827,90 EUR 2.031,00 EUR 2.640,30 EUR
185.000,00 EUR 637,50 EUR 1.062,50 EUR 1.487,50 EUR 1.912,50 EUR 2.125,00 EUR 2.762,50 EUR
200.000,00 EUR 665,70 EUR 1.109,50 EUR 1.553,30 EUR 1.997,10 EUR 2.219,00 EUR 2.884,70 EUR
230.000,00 EUR 705,30 EUR 1.175,50 EUR 1.645,70 EUR 2.115,90 EUR 2.351,00 EUR 3.056,30 EUR
260.000,00 EUR 744,90 EUR 1.241,50 EUR 1.738,10 EUR 2.234,70 EUR 2.483,00 EUR 3.227,90 EUR