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Evaluierung des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht

Die Gesetzesbewertung wurde durch das Justizministerium nach Inkrafttreten beim BFIF e.V. in Auftrag gegeben. Der bekam von seinen Verbandsmitgliedern nur geringe Resonanz auf den Fragebogen und dennoch einen statistisch verwertbaren Querschnitt der Fakten und Meinungen. Insgesamt zeigt die Evaluierung, dass die angestrebte Schuldnerentlastung durch das neue Gesetz erreicht wurde.

Beauftragung zur Gesetzes-Evaluierung durch das Bundes-Justizministerium

Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht trat am 01.10.2021 in Kraft. Ziel war die Senkung von Inkassokosten ohne wirtschaftliche Beeinträchtigung der hier tätigen Dienstleister. Zwei Jahre später sollte über Befragungen aller Seiten herausgefunden werden, inwieweit sich die Gesetzesanpassungen bewähren. Stellung bezogen Inkassoverbände, Verbraucher- und Schuldnerverbände, Bundes-Anwaltskammer und die nach RDG zuständigen Aufsichtsbehörden der deutschen Bundesländer. Bewertet wurden Informationspflichten, Erstattungsfähigkeit, Auftragsleistungen, Vergütungen und Aufsichtsmaßnahmen.

Über den BFIF e.V. als evaluierenden Verband

Der Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. ist ein Zusammenschluss von Unternehmen und Personen aus dem Dienstleistungsbereich des Forderungsmanagements und Inkassowesens. Ziel der Evaluierung des neuen Gesetzes ist die berufliche Interessenvertretung von Rechtsanwälten und Richtern, Gerichtsvollziehern und Rechtspflegern gegenüber Behörden, anderen Verbänden, der Öffentlichkeit und Wirtschaft. Großes Anliegen des BFIF e.V. in seiner Vertretungsfunktion ist der Informations- und Erfahrungsaustausch, Beratung, Förderung beruflicher Weiterbildung sowie Unterstützung von Existenzgründern dieser Branche.

Ziel der Gesetzes-Evaluierung für alle beteiligten Seiten

Mit der Einschätzung nach zwei Jahren Rechtsgültigkeit des Gesetzes sollen Missbräuche in Rechtsberatung und Rechtsdienstleistung bekämpft werden. Alle sollen am fairen und lauteren Wettbewerb im Inkassowesen mitwirken. Der BFIF e.V. hat an seiner Arbeit kein gewinnorientiertes Interesse. Vielmehr sollen ehrenamtlich die Interessen aller Verbandsmitglieder gefördert werden, gegenüber der Justiz und in der öffentlichen Wahrnehmung.

Vorgehensweise für eine aussagekräftige Evaluierung

Methodisch schrieb der BFIF e.V. Inkassodienstleister mit einem Fragebogen für eine schriftliche Befragung angeschrieben. 1.191 Dienstleister waren eingeladen, quantitativ insgesamt 13 Fragen mit verschiedenen Antwortmöglichkeiten zu beantworten. Erfragt wurden Auftragslage, Marktentwicklung, Gebührenerhebung und weitere relevante Positionen der Branche. Ausgewertet wurden die Bögen statistisch, soweit die gegebenen Antworten eindeutig einer der Möglichkeiten zugeordnet werden konnte. Für die Datensammlung konnten schließlich 127 den Inkassodienstleistern nicht zugestellt werden. Der weitere Rücklauf lag um 22,09 Prozent unter den Erhebungszahlen früherer Evaluierungs-Recherchen.

Vergleich objektiver und subjektiver Evaluierungsangaben

Es gab eine deutlich geringere Anzahl beauftragender Gläubiger, im Verhältnis zu deutlich mehr Zahlungen auf die erste Mahnung. Ebenfalls ist nach Inkrafttreten des Gesetzes die Zahl der versendeten ersten Zahlungsaufforderungen gestiegen, während sich die Kosten für Auftraggeber verringerten. Besonders stark haben sich die Auftragskosten einschließlich der Kosten für Mahnverfahren reduziert.

Zusammenhang zwischen Inkassoumsätzen und Gebühren-Neuregelungen

Eine Evaluierung zu 100 Prozent war angesichts der geringen Rücklaufquote nicht möglich. Dennoch stammen die gegebenen Antworten aus allen Teilen der Bundesrepublik und geben so zumindest einen Spiegel verschiedener Bundesländer wieder. Demnach ist für den Umsatzrückgang die geringere Gebühr für erste Zahlungsaufforderungen verantwortlich. Bei 0,5 statt 0,9 blieb die Anzahl aufgeforderter Schuldner dennoch auf Marktniveau der Jahre zuvor. Verbessert hat sich allerdings die Zahlungsbereitschaft zuerst angeschriebener Schuldner um 20 Prozent.

Bemängelte Nachteile des evaluierten Verbraucherschutzgesetzes im Inkassowesen

Mit dem neuen Gesetz ist auf Inkassodienstleister ein erheblicher Mehraufwand hinsichtlich der Darlegungs- und Informationspflichten nach § 13a RDG verbunden. Dies betrifft laut 88 Prozent der befragten Verbandsmitglieder vor allem die Nennung der konkreten Vertragsart bei Ausgabe von Zahlungsaufforderungen und weiteren Inkassomaßnahmen. 42 Prozent befragter Inkassodienstleister erheben mit dem neuen Gesetz auch dann eine Vollvergütung, wenn die Tätigkeit für den Auftraggeber erfolglos verlaufen ist.

Ergebnis des Gesetzeserfolgs nach ausführlicher Bewertung

Grundsätzlich hat das Bundesministerium der Justiz mit seinem neuen Gesetz die meisten Ziele erreicht. Schuldner werden durch gesunkene Inkassokosten entlastet. Das wirkt sich vor allem bei Verzugskosten auf geringfügige Forderungen aus. Gleichzeitig bedeutet dies Umsatzrückgänge bei Inkassodienstleistern. Hiervon sind vor allem Unternehmen im Masseninkasso betroffen. Zwar hat sich somit das Kostenaufkommen verringert, der bürokratische Mehraufwand für die Verbandsmitglieder des BFIF e.V. jedoch erhöht.

Fazit:
Die Evaluierung des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht zeigt eine deutliche Schuldnerentlastung in Zahlen. Vergrößert hat sich allerdings der verwalterische und dokumentarische Mehraufwand für Inkassodienstleister. Immerhin ist die Zahlungsbereitschaft durch geringere Gebühren in zwei Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes deutlich gestiegen.

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