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Muss Tesla den Kaufpreis länger als geplant zurückerstatten?

Wie ein eher gering erscheinendes Versäumnis unerwartet hohe Kosten verursachen kann, erfährt gerade Tesla. Der Rechtsanwalt Matthias Böse in Düsseldorf entdeckte offenbar als Erster einen Formfehler, der sich für Tesla als nachteilig, für Tesla-Kunden wiederum als ausgesprochen vorteilhaft erweisen durfte.

Ein Formfehler und seine Folgen

Darum geht es: Für via Internet oder Telefon getätigte Tesla-Käufe gilt zur Rückgabe eines Fahrzeugs bei voller Kaufpreiserstattung eine 14-tägige Frist. Voraussetzung für diese kurze Rückgabefrist ist allerdings eine juristisch korrekte Widerrufsbelehrung inklusive Telefonnummer. Fehlt – wie bei Tesla geschehen – die Angabe der Telefonnummer, verlängert sich die Rückgabefrist online oder telefonisch geschlossener Tesla-Kaufverträge um ein ganzes Jahr. Dieser Formfehler führt nun dazu, dass zahlreiche deutsche Käufer versuchen, im Bedarfsfall ihren Anspruch auf eine verlängerte Rückgabefrist mit voller Kaufpreiserstattung auf juristischem Wege durchzusetzen. Ihre Chancen stehen angeblich gut.

Erwartungsgemäß wehrt sich Tesla gegen derartige Ansprüche, entstanden aus einem unabsichtlich selbst verursachten Formfehler bei deutschen Kaufverträgen. Hiesige Käufer und Rechtsanwälte hoffen daher zuversichtlich auf ein aktuelles Urteil in ihrem Sinne, das künftig für Rechtssicherheit sorgen soll.

Wie der Stein ins Rollen kam

Rechtsanwalt Matthias Böse äußerte sich bereits im April 2023 deutlich, dass ein Widerruf telefonisch geschlossener Kaufverträge ebenso per Telefon möglich ist. Entsprechend muss die dazugehörige Widerrufsbelehrung eine dafür nutzbare Telefonnummer enthalten. Da dies bei den ihm bekannt gewordenen Fällen nicht so war, verliert die 14-Tage-Frist zur Rückgabe einschließlich Erstattung des vollen Kaufpreises ihre Gültigkeit, indem sie sich um ein volles Jahr verlängert.

Wie Böse ergänzt, betrifft die verlängerte Rückgabefrist ohne Einschränkungen nur private Kunden, die ihre Elektrofahrzeuge via Internet oder Telefon direkt bei Tesla gekauft haben und obendrein nicht kurz zuvor Probe gefahren und außerdem nicht finanziert oder geleast haben.

Erwähnt sei an dieser Stelle, dass Matthias Böse selbst ein zufriedener Kunde von Tesla ist. Es bestehen bei ihm also nicht etwa Ressentiments gegenüber der Marke Tesla und ihrer Produkte. Dennoch weiß er persönliche Sympathie für sein Fahrzeug von den berechtigten Ansprüchen seiner Mandanten gegenüber Tesla abzugrenzen. Unbestechlich und gerechtigkeitsliebend macht er auf juristische Lücken aufmerksam und setzt sich für die Belange seiner Mandanten ein.

Der Rechtsanwalt schätzt die Menge der seit Beginn des Jahres 2022 erworbenen Tesla-Elektrofahrzeuge mit verlängerter Rückgabemöglichkeit auf mehrere 10.000 Stück. Auch wenn die meisten Käufer ihre Fahrzeuge behalten werden, wird sich Tesla einer wesentlich höheren Rückgabequote als ursprünglich kalkuliert gegenübersehen. Es ist zu erwarten, dass die Firma energisch alle ihr zur Verfügung stehenden juristischen Mittel ausschöpfen wird, um derartige späte Widerrufe einschließlich voller Kostenerstattung abzuwehren.

Positive Signale für Tesla-Kunden

Ende Juni 2023 erwirkte Rechtsanwalt Böse das erste Versäumnisurteil in dieser Sache. Tesla legte Einspruch ein. Noch bedeutet das Versäumnis-Urteil keine endgültige juristische Entscheidung.

Zudem zeigte sich, dass das Unternehmen Tesla bei Kunden die Rücknahme von Fahrzeugen nach Überschreiten der von ihm vorgesehenen 14-tägigen Widerrufsfrist verweigerte sowie in einigen Fällen mit hohen finanziellen Abzügen drohte oder diese bereits in Rechnung stellte.

Für Rechtsanwalt Böse ist ein solches Verhalten seitens Tesla einfach nicht hinnehmbar. Zudem steht er in diesem Kampf nicht allein auf weiter Flur. Unter anderem das Inkassounternehmen „kedapro“ und dessen parallel unter dem Namen „kleinfee“ aktive Marke konnten vorm Landgericht Düsseldorf bezüglich der Widerrufsfrist einen juristischen Erfolg verbuchen: Das Unternehmen Tesla wurde nun in einem Fall zur Rückzahlung des kompletten Kaufpreises zuzüglich Zinsen und Rechtskosten verurteilt. Obwohl es sich auch hier nur um ein Versäumnisurteil handelt – Teslas Verteidigung im Prozess erfolgte nicht rechtzeitig – erforderte die Beurteilung des juristischen Sachverhalts die vollständige Kenntnis und Prüfung seitens des Gerichts. Hinzu kommt die sofortige Vollstreckbarkeit des Urteils auch gegen den Willen von Tesla. Noch ist offen, ob Tesla mit weiteren juristischen Schritten die Bestätigung des Urteils durch eine höhere Instanz riskiert. Der Kläger und mit ihm noch weitere Betroffene dürfen dieses Urteil als wertvollen Meilenstein betrachten.