Juristische Problematik der Legal Tech Firmen
Legal Tech Unternehmen operieren überwiegend als Inkasso-Firmen. Im aktuell verhandelten Fall geht es um das Unternehmen Lexfox (ehemals Mietright), gegen das die Rechtsanwaltskammer Berlin Klage eingereicht hat: Der Anbieter betreibt das Portal wenigermiete.de und verspricht den Mietern, ihre Ansprüche gegen den Vermieter einzutreiben, wenn sie sich mit diesem etwa über eine falsche Nebenkostenabrechnung oder auch über eine überhöhte Miete streiten. Gerade dieses Rechtsgebiet könnte in naher Zukunft sehr brisant werden, nachdem in Berlin im Oktober 2019 die Mieten rückwirkend gedeckelt wurden – hier sind viele juristische Scharmützel vorprogrammiert.
Wie agiert LexFox?
Auf der eigenen Webseite wenigermiete.de verspricht LexFox den Mietern eine einfache Online-Unterstützung ohne Kostenrisiko. Die Rechtsanwaltskammer Berlin als Klägerin argumentiert, dass der Anbieter die strengen RDG-Vorschriften mit dem Auftritt als Inkasso-Dienstleister umgeht. Er wirbt ausdrücklich dafür, dass er nur im Erfolgsfall eine Provision erhält und daher keine Vorkosten wie beim Anwalt entstehen. Die Rechtsanwaltskammer Berlin ist der Auffassung, dass LexFox auf diese Weise eine unerlaubte Rechtsdienstleistung anbietet. Es steht auch ein konkreter Fall von LexFox zur Verhandlung: Ein Berliner Mieter wollte Ansprüche gegen seinen Vermieter durchsetzen, der sich nicht an die Mietpreisbremse gehalten hat. Er wandte sich über wenigermiete.de an LexFox, das Unternehmen mahnte den Vermieter an, dieser verweigerte die Zahlung. Daraufhin riet LexFox dem Mieter zur Klage, die dieser beim Berliner Landgericht einreichte.
Was entscheidet der Bundesgerichtshof konkret?
Der BGH wird über zwei getrennte Fakten befinden:
- 1: Darf LexFox als Inkassodienstleister auftreten? Hier tendieren die Bundesrichter offenbar zu der Auslegung des Inkassorechts und scheinen LexFox das Recht zuzugestehen, ausstehende Forderungen wie jeder Inkassodienst anzumahnen und einzutreiben. Der BFIF begrüsst diese zeitgemäße Auffassung des BGH.
- 2: Darf LexFox die Kunden im engeren Sinne juristisch beraten, sodass diese wie im vorliegenden Fall den Klageweg beschreiten? Es ging dabei auch darum, die Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter abzuwehren – ein für den Mieter sehr schwerwiegender Vorgang. Die BHG-Richter haben sich dazu noch nicht explizit geäußert.
Eine Prognose zum Ausgang des Verfahrens wollen wir nicht abgeben. Aber egal wie das Urteil ausgeht, sicher ist dass Legal Tech Anbieter inzwischen ein fester bestandteil unserer Wirtschafts- und Rechtstruktur geworden ist.