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Verbesserter Datenschutz für Verbraucher

Die Justizminister der 28 Staaten der Europäischen Union haben sich auf Grundzüge eines neuen Datenschutzrechts geeinigt, das die bisherigen länderspezifischen Regelungen ablösen soll.

Schon seit Jahren herrscht grundsätzlich Einigkeit darüber, dass eine Novellierung des Datenschutzes längst überfällig ist.

Cloud Technologien und soziale Netzwerke werfen neue Fragen auf, an die bei der Formulierung der bisherigen Datenschutzgesetze noch niemand gedacht hat.

Verbesserter Datenschutz für Verbraucher

Einige Verbesserungen für Verbraucher sind in den Vorschlägen der Justizminister tatsächlich vorhanden. So soll beispielsweise der nationale Datenschutzbeauftragte künftig Ansprechpartner für alle Verbraucherbeschwerden sein, auch wenn das betroffene Unternehmen seinen Sitz in einem anderen EU-Staat hat. Einheitlich festgeschrieben wird auch das „Recht auf Vergessen“. Bislang wurde dieses Recht primär mit Blick auf die Suchergebnisse von Google diskutiert, künftig soll es auch alle in sozialen Netzwerken gespeicherten persönlichen Informationen umfassen. Die Strafen für Verstöße gegen den Datenschutz sollen spürbar erhöht werden. Konnten Unternehmen diese Strafen bislang aus der sprichwörtlichen Portokasse zahlen, drohen künftig Strafen bis zu einer Höhe von zwei Prozent des globalen Jahresumsatzes. Dies stellt eine empfindliche Verschärfung dar, wenngleich die Minister deutlich hinter den Vorstellungen des EU-Parlaments zurückbleiben.

Viele Einschränkungen des Datenschutzes

Dieses europäische Gesetzgebungsverfahren erinnert an zahlreiche andere, die einen ähnlichen Verlauf nahmen: Das EU-Parlament beschließt äußerst stringente Regelungen, die in den Hauptstädten der Mitgliedsstaaten auch auf Druck der Unternehmen deutlich aufgeweicht werden. So sah der ursprüngliche Vorschlag des Parlaments vor, dass User jeder Nutzung oder Weitergabe ihrer Daten ausdrücklich zustimmen müssen. Die Minister haben diesen Grundsatz fast vollständig ausgehöhlt, indem sie Ausnahmen immer dann gestatten, wenn das speichernde Unternehmen oder Drittparteien ein „berechtigtes Interesse“ an der Verarbeitung der Daten nachweisen. Zu diesen „berechtigten Interessen“ gehört nicht nur die Auswertung von Daten zu wissenschaftlichen Zwecken, sondern ausdrücklich auch das Direktmarketing. Deutlich erleichtern wollen die Minister auch die Herausgabe von personenbezogenen Daten an US-Behörden. Das EU-Parlament wollte, dass die US-Behörden zu diesem Zweck zunächst die Genehmigung des zuständigen Datenschutzbeauftragten einholen müssen. Davon ist in dem jetzigen Entwurf nicht mehr die Rede. Ebenfalls gestrichen wurde die Forderung, soziale Netzwerke müssten durch einfach zu verstehende Symbole überall deutlich machen, wozu die Daten genutzt werden dürfen, die der User gerade eingibt. Nach dem Willen der Justizminister soll es auch künftig genügen, irgendwo in den AGB darauf hinzuweisen. Zahlreiche Studien belegen, dass kaum ein Nutzer der sozialen Netzwerke diese AGB liest, weil sie zu umfangreich und für viele Nutzer zu kompliziert formuliert sind. Anders als das EU-Parlament ignorieren die Minister dieses Problem.