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EU Datenschutzreform

Die europäische Datenschutzreform kommt Anfang 2018, der genaue Termin steht noch aus (Stand: Dezember 2015). Das EU-Parlament hat sich inzwischen auf ein Regelwerk geeinigt, das in reichlich zwei Jahren für alle EU-Mitgliedsstaaten einheitlich in Kraft treten wird. Nutzer sollen ihr „Recht auf Vergessen“ einfordern und Daten mitnehmen dürfen, auch müssen sie deren wirtschaftlicher Verwendung in Zukunft explizit zustimmen. Wenn sich Konzerne nicht an die Regeln halten, drohen saftige Strafen – unabhängig vom Standort des Anbieters. Google und Facebook sind also auch betroffen.

Warum war die Datenschutzreform nötig?

Die europäischen Datenschutzregeln wurden zuletzt 1995 verifiziert, also in einer Zeit, die jüngeren Vermarktern heute als Prä-Onlinezeitalter gilt. Das stimmt zwar nicht ganz, auch damals gab es schon ein lebhaftes Internet, doch das wahre Aufblühen setzte erst mit der Jahrtausendwende ein. Inzwischen hat sich die Technik rasant entwickelt, der Datenschutz humpelt hinterher. Mit der europäischen Datenschutzreform sollen die User die Macht über ihre eigenen Daten und damit auch gegenüber Google, Facebook und weiteren Marktgiganten zurückerhalten. Übrigens wurde der Datenschutz in den letzten zwei Jahren schon verbessert. Seit 2014 können Nutzer viel unkomplizierter eigene Einträge löschen und darauf vertrauen, dass diese auch aus dem Google-Cache verschwinden. Das funktioniert in der Praxis. Seit 2015 muss jeder Webseitenbetreiber auf den Einsatz von Cookies hinweisen. Doch es geht um weitaus mehr, nämlich um die flächendeckende und stark in die Tiefe gehende Erfassung von Nutzerdaten und deren Verwertung zu wirtschaftlichen und sonstigen Zwecken. Diese Erfassung hat einen Vorlauf, den viele Nutzer und wahrscheinlich auch Politiker noch gar nicht richtig erfasst haben. Schon seit 2012 erkennt Google, auf welchen Seiten ein Nutzer gesurft hat, und blendet ihm in der Folge gezielt Werbung ein. Seit 2013 werden Smartphonenutzer zu Werbezwecken mit ihrem Standort erfasst, damit sie Werbung auf ihr Mobilgerät erhalten, wenn sie ein Kaufhaus betreten. Das kann jeder Nutzer finden, wie er will, es hat durchaus Vorteile – beispielsweise hilft es auch einem Pannendienst, den Unfallwagen blitzschnell zu orten. Doch die Menschen wollen nicht per se gläsern sein. In der EU herrscht nun seit 20 Jahren ein Flickenteppich an Datenschutzvorschriften, den die Unternehmen ausnutzen. Der Europasitz von Facebook befindet sich nicht umsonst in Irland: Dort herrscht das europaweit niedrigste Datenschutzniveau. Solche Fehlentwicklungen soll die neue Datenschutzreform beenden, auch wird sie so modern gestaltet sein, wie es zum Zeitpunkt ihrer Verabschiedung möglich ist. Big Data und Cloud Computing finden die angemessene Berücksichtigung, beides Technologien, die es 1995 noch nicht gab.

Worauf müssen und dürfen sich Nutzer im Zuge der europäischen Datenschutzreform einstellen?

Facebook-Nutzer können beispielsweise künftig auf einen besseren Schutz ihrer Adresse, der Bankverbindung und auch ihrer Fotos und Freundeslisten vertrauen. Der Verarbeitung ihrer Daten müssen sie zustimmen oder können das ablehnen, das Mindestalter hierfür wird auf 16 Jahre für ganz Europa erhöht. Doch es sind nationale Ausnahmen bis hinab zu 13 Jahren möglich. Das „Recht auf Vergessenwerden“ wird nochmals ausdrücklich festgeschrieben, doch es existiert auch gegenwärtig schon – siehe oben. Kunden können aber auch Daten von einem Dienst zum anderen mitnehmen („Portabilität“).

Strafen für Konzerne

Die europäische Datenschutzreform sieht bei Zuwiderhandlungen der Datenanbieter Strafen bis zu 4,0 % des Jahresumsatzes vor, die durchaus eine abschreckende Wirkung haben. Die Nutzer können sich bei allen Klagen über mangelhaften Datenschutz in ihrer Muttersprache an eine einheimische Beschwerdestelle wenden. Um die europäische Datenschutzreform war hart gerungen worden, nicht einmal die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel findet alle Regeln gut. Sie sind ihr teilweise zu wirtschaftsfeindlich. Einige Datenschutzbeauftragte halten sie für zu schwach. Vermutlich wurde ein angemessener, zeitgemäßer Kompromiss gefunden.