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Hessen will Gerichtskosten durch Inkasso eintreiben lassen

Das Land Hessen will sich der Hilfe von Inkassounternehmen bedienen, um nicht gezahlte Gerichtskosten einzutreiben. Inkassounternehmen sollen ihre speziellen Kenntnisse und Erfahrungen einbringen können, wenn die Pfändungsmaßnahmen durch die Gerichtsvollzieher nicht erfolgreich sind. Dies soll durch eine Änderung des Hessischen Justizkostengesetzes auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.

Komunaller Forderungseinzug

Nach der Erweiterung der Befugnisse für Inkassounternehmen im Rahmen der Einführung des Rechtsdienstleistungsgesetzes im Jahre 2008 wird durch die geplante Beauftragung von Inkassounternehmen durch staatliche Organge neuerlich die Kompetenz und Seriösität von Inkassounternehmen durch den Gesetzgeber bestätigt. Es ist zu erwarten, dass durch die Beteiligung der Inkassounternehmen die Rückführungsquote von offenen Forderungen der Gerichtskassen deutlich steigen wird.

Entlastung der Komunallen Verwaltung

Die hessische Justiz hatte laut Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) zwischen 2006 und 2008 jährlich Forderungsausfälle 13,5 und 15,9 Millionen Euro. Die besonderen Kompetenzen der Inkassounternehmen, wie zum Beispiel pfändbare Gegenstände und neue Adressen der Schuldner nach Umzug zu ermitteln oder telefonischen Kontakt mit dem Schuldner herzustellen, will sich das Land Hessen jetzt zu nutze machen, um die Forderungsausfälle zu senken. Die gesetzliche Verankerung des Vorhabens, Inkassounternehmen in die Einziehung offener Forderungen einzubinden, kann im Interesse der Rechtssicherheit nur begrüßt werden und wird dazu beitragen, schon verloren geglaubte Forderungen für die öffentliche Hand – und damit für uns alle – doch noch zu realisieren.