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Ihre Rechte bei Fehlüberweisungen
Es geht ganz schnell. Bereits eine einzige falsche Zahl in der langen IBAN kann zu einer Fehlüberweisung führen. Was aber passiert dann mit dem Geld? Ist es endgültig verloren oder gibt es Möglichkeiten, es zurückzuholen?

Antrag auf Rückbuchung
Wenn Sie den Fehler in der Buchung bemerken, sollten Sie schnell reagieren. Wenden Sie sich umgehend an Ihre Bank und beantragen Sie eine Rückbuchung. Solange die Abbuchung noch nicht vollzogen bzw. die Buchung auf dem Empfängerkonto noch nicht vollständig abgeschlossen ist, kann von der Bank meistens noch korrigiert werden.

Wenn der Betrag dem Empfängerkonto bereits gutgeschrieben wurde, hat Ihre Bank keine Möglichkeit mehr, einzugreifen. Überweisungen zu einem anderen Geldinstitut dauern zwischen drei Stunden und einem Tag. Innerhalb eines Geldinstitutes erfolgen Überweisungen fast in Echtzeit.

Es gibt kein Recht auf die Rückbuchung einer selbstverschuldeten fehlerhaften Überweisung. Allerdings ist das Geldinstitut des Empfängers verpflichtet, Ihrer Bank die Daten des falschen Empfängers mitzuteilen. Sie könne dann die Herausgabe des Geldes vom Empfänger der irrtümlichen Zahlung verlangen.

Der Rückholungsauftrag
Wer unberechtigterweise einen Geldbetrag erhält, muss diesen zurückgeben. Ansonsten liegt eine unrechtmäßige Bereicherung vor.

Wenn der Empfänger der Fehlüberweisung nicht zur Rückgabe des Geldes bereit ist, können Sie die Hilfe der evocate-Inkasso GmbH in Anspruch nehmen. Ein Angebot zur Rückholung der Fehlüberweisung können Sie unter https://www.evocate-inkasso.de/individuelles-angebot einholen.

Sonderfall P-Konto
Wenn Fehlüberweisungen auf P-Konten landen, wird die Sachlage komplizierter. Das sogenannte P-Konto bietet für den Kontoinhaber einen Schutz vor Kontopfändungen bis zu einer festgelegten Höhe pro Monat. Wenn eine Fehlüberweisung erfolgt, kann der Pfändungsfreibetrag nicht erhöht werden, um das zu Unrecht erhaltene Geld zurückzugeben. Die Möglichkeit einer Erhöhung der Pfändungsgrenze besteht nur in den Fällen, die im § 850k der Zivilprozessordnung (ZPO) beschrieben sind. Dazu zählen zum Beispiel Veränderungen der Höhe des Einkommens oder der Unterhaltsverpflichtungen des Kontoinhabers.

Allerdings kann trotzdem der Kontoinhaber in Anspruch in Höhe der Bereicherung genommen werden.

Fehlerhafte Doppelüberweisungen
Wer versehentlich einen Betrag doppelt auf ein Konto überweist, ist in den meisten Fällen geschützt, denn der Fehler ist offensichtlich. Wenn eine Bank einen solchen Fehler bemerkt, kann sie zu Gunsten des Überweisenden reagieren. Doppelbuchungen auf einem P-Konto führen zu einer anderen Sachlage. Im Amtsgericht Kassel wurde im Verfahren 620 M 365/14 entschieden, dass versehentlich doppelt ausgeführte Überweisungen auf ein P-Konto nicht die Voraussetzungen des §850k ZPO erfüllen. Demzufolge ist der Überweisende wie alle anderen Gläubiger zu betrachten und muss wie diese auf die Zahlung offener Forderungen warten. Im verhandelten Fall hatte eine Gemeinde eine Fehlbuchung in Höhe von 3000 EUR auf das P-Konto eines Schuldners getätigt.

Ihre Rechte bei Betrug
Wenn Überweisungen von Ihrem Konto durch unberechtigte Dritte vorgenommen werden, schützt Sie die seit 2018 geltende Zahlungsdienste-Richtlinie. Sie erhalten die abgebuchten Beträge von Ihrer Bank zurück. Allerdings entbindet Sie auch diese Richtlinie nicht von Ihrer Sorgfaltspflicht. Wenn Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, ist Ihre Bank nicht zum Ausgleich des Schadens verpflichtet.

Tipps:
1. Nehmen Sie sich für Überweisungen ausreichend Zeit. Kontrollieren Sie alle Angaben sorgfältig.
2. Wenn Sie einen Fehler in einer Überweisung bemerken, reagieren Sie so schnell wie möglich.
3. Achten Sie nicht nur im Onlinebanking, sondern auch bei der Angabe Ihrer Kontonummer beim Arbeitgeber, beim Finanzamt oder bei ähnlichen Stellen auf jedes Detail.
4. Im Schadensfall nehmen Sie schnellst möglich die Hilfe der evocate Inkasso GmbH in Anspruch.