Inkassobüros sollen fehlende Gerichtskosten einziehen
Hessische Landesregierung sichert Inkassobüros per Gesetzesentwurf Unterstützung zu
Mit dem Gesetzesentwurf vom 22. Mai 2012 hat die Hessische Landesregierung die Rechte auf Eintreibung ausstehender Gerichtskosten gestärkt. Das Gesetz sieht vor, dass künftig auch private Inkassobüros in die Eintreibung von Schulden gegenüber der hessischen Justiz einbezogen werden können. Da die Zugriffsmöglichkeiten der Justizkassen selbst auf pfändbare Vermögenswerte sehr beschränkt sind, entstehen der Justiz jährlich finanzielle Schäden in zweistelliger Millionenhöhe. Hinsichtlich Konsolidierung des Landeshaushaltes sieht es die Hessische Landesregierung als unerlässlich an, die durch Verwaltungs- und Personalaufwand anfallenden Kosten teils über Gebühren auszugleichen.
Zur Lösung des Defizitproblems im hessischen Justizhaushalt sieht der Beschluss vom 22. Mai vor, dass ab sofort auch auf Eintreibung spezialisierte, private Unternehmen zum Aufspüren pfändbarer Wertgegenstände oder monetärer Werte eingesetzt werden können. Diese erhalten jedoch laut Gesetz keinerlei hoheitliche Befugnisse.
Der durch die zusätzlich eingetriebenen Gebühren zustande kommende Betrag beläuft sich nach Berechnungen der Regierung auf etwa 1,4 Millionen Euro. Die den Einnahmen gegenüberstehenden Ausgaben für die privaten Inkassobüros können dagegen nach jetzigem Stand noch nicht genau beziffert werden, da sie in erster Linie von den fälligen Provisionszahlungen abhängen.
Bedeutung privater Inkassobüros für die Wirtschaft
Viele Deutsche Inkassounternehmen sind im Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V.. (BFI&F) organisiert und unterstützt Unternehmen bei der Eintreibung unerfüllter Forderungen gegenüber Dritten. Zu dem Angebot gehören in der Regel auch umfassende Beratungsleistungen, welche auf einen weiterhin intakten Kontakt zu den Schuldnern des Unternehmens abzielen. Die im BFI&F organisierten Inkassobüros vertreten die Angelegenheiten von Unternehmen aus allen Bereichen der Wirtschaft und haben für Gläubiger oft eine existenzielle Bedeutung, da sie auf die Erfüllung ihrer Forderungen angewiesen sind.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass nicht eingetriebene, offene Forderungen gegenüber Schuldnern schnell zu vermeidbaren Insolvenzen geführt haben. Auch wenn Inkassobüros aufgrund der Machenschaften ominöser Briefkastenfirmen immer wieder mit einem schlechten Ruf bei der Bevölkerung zu kämpfen haben, sind sie für die deutsche Wirtschaft unverzichtlich und sichern die Liquidität bedrohter Unternehmen.
Den entscheidenden Vorteil privater Inkassobüros stellt vor allem die Vermeidung gerichtlicher Wege dar, wodurch die Abwicklung deutlich effizienter und unbürokratischer ablaufen kann. Diese außergerichtliche Geltendmachung von Forderungen gegenüber Schuldnern umfasst nicht nur das Versenden entsprechender Mahnungen, Inkassobüros setzen schon bei Übergabe eines Einziehungsauftrags eine Vielzahl von Maßnahmen um. So werden etwa die Daten des Schuldners sowie die Rechtsgrundlagen für den zugrunde liegenden Auftrag geprüft. Erhebungen zur in Schuld stehenden Person können im späteren Verfahren eine wichtige Hilfestellung sein und werden von Inkassobüros daher schon im Vorfeld ermittelt. Zudem kann jegliche Art von Korrespondenz, ob schriftlich, telefonisch oder persönlich, über externe Eintreiber abgewickelt werden, um Personal nicht unnötig zu binden. Auch bei besonders anspruchsvollen Forderungen gegenüber internationalen Schuldnern, welche auf gerichtlichem Wege noch deutlich schwieriger durchzusetzen sind, können Inkassobüros durch ihre Expertise unterstützen.
Sollte es trotz aller Bemühungen zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, helfen die gesammelten Daten externer Geldeintreiber im Laufe der Verhandlungen bei der Durchsetzung der Forderungen.