Neue Herausforderungen in der Zwangsvollstreckung: Alles Wichtige zu den neuen Formularen
Das Rechtsgebiet der Zwangsvollstreckung ist sehr komplex und stellt all diejenigen, die damit befasst sind, vor große Herausforderungen. Im Rahmen des Prozesses müssen verschiedene Formulare und Dokumente präzise, vollständig und fehlerfrei ausgefüllt werden, damit der Prozess in Gang gesetzt wird sowie Verzögerungen und Ablehnungen vermieden werden. Im Dezember 2022 hat das Bundesministerium der Justiz neben einigen Veränderungen in den aktuellen Vordrucken neue Formblätter für die Zwangsvollstreckung verkündet. Dieser Blogartikel fasst die Neuregelungen zusammen.
Was hat sich geändert?
Mit dem Ziel, die aktuellen Formulare für die Zwangsvollstreckung barrierefreier und nutzerfreundlicher zu gestalten sowie sie an die geänderten Anforderungen der Digitalisierung und überarbeitete Rechtsvorschriften anzupassen, verkündete das Bundesministerium der Justiz per Bundesgesetzblatt am 21. Dezember 2022 eine entsprechende Verordnung.
Folgende Veränderungen müssen durch die Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung und der alten Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung sowie den Erlass der neuen Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) beachten:
Einführung neuer Pflichtformulare für Zwangsvollstreckung für den Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher, den Antrag für einen Pfändungsbeschluss und Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und den Antrag für Durchsuchungsanordnungen nach § 758a Abs. 1, Abs. 4 ZPO
Überarbeitung von Layout, Inhalt, Struktur und Systematik der seit 2014 beziehungsweise 2016 bestehenden Formulare
Aktualisierung der genannten Rechtsvorschriften in den bestehenden Formblättern sowie Ergänzung durch Praxishinweise
Bereitstellung der Formulare als strukturierte Datensätze zur elektronischen Übermittlung an Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsgerichte durch professionelle Anwender
Anpassung des Formulars für den Antrag auf Zahlung einer Vergütung für die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die im Rahmen der Beratungshilfe tätig sind
Aktualisierung der Fassungsangabe der Formulare zur Beantragung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens und Restschuldbefreiungsverfahrens in der Verbraucherinsolvenzformularverordnung
Alle aktuellen Dokumente für die Zwangsvollstreckung sowie Ausfüllhinweise finden Gläubiger auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz.
Welche Folgen haben die neuen Formulare?
Die Änderungen der Formulare für die Zwangsvollstreckung sind erheblich. Neben umfangreichen inhaltlichen Veränderungen hat das Bundesministerium der Justiz den Aufbau teils voll neu gestaltet und Absätze neu gruppiert. Ferner sind deutlich mehr Ankreuzmöglichkeiten, das heißt Kontrollkästchen, vorhanden, sodass das Risiko für Ausfüllfehler und daraus resultierenden, potenziellen Regressfallen steigt. Insgesamt nimmt der Aufwand für die Bearbeitung der Formulare zu.
Ab wann sind die neuen Formulare gültig?
Die neuen und angepassten Vordrucke sind direkt mit der Pressemitteilung am 22. Dezember 2022 in Kraft getreten. Bis einschließlich 30.11.2023 können die alten Formulare im Rahmen der festgelegten Übergangsregelung genutzt werden, auch wenn die Verwendung der neuen Formblätter grundsätzlich verbindlich ist. Das Formular für den Antrag auf Zahlung einer Vergütung für beratende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist ab dem 1. März 2023 zu nutzen.
Mehr Aufwand durch Novellierung
Aufgrund der umfassenden Überarbeitung der Vordrucke ist es ratsam, sich frühestmöglich mit den Neuerungen auseinanderzusetzen und ausreichend Zeit einzuplanen. Experten sehen weiterhin Unzulänglichkeiten in den laut Ministerium verbesserten Fassungen, die Gläubiger vor Herausforderungen stellen.