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Verzug des Schuldners rechtssicher gestalten

Verzug ist die Voraussetzung dafür, dass der Schuldner sämtliche notwendigen Rechtsverfolgungskosten gemäß §§ 280 Abs. 1, 2 , 286 BGB zu tragen hat. Oft genug zahlt der Schuldner nach Erhalt eines Mahnbescheids die offene Rechnung, verweigert aber die Zahlung von Inkasso-, Anwaltskosten oder Zinsen mit dem Argument, er habe angeblich keine Mahnung erhalten. Fehlt in diesem Fall ein bestimmter (Standard-)Satz auf der Rechnung, bleibt der Gläubiger oft auf den genannten Kosten „sitzen“. Gerade...

Zahlungsaufforderungen von Inkassounternehmen besser beachten!

Keine Reaktion ist die schlechteste Alternative Häufig erhalten hilfesuchende Schuldner insbesondere im Internet oder von ehrenamtlichen Beratern von Organisationen wie Verbraucherzentralen & Co. den Rat, auf Inkassoschreiben überhaupt nicht zu reagieren. Ein teuerer Rat, in vielen Fällen. Post vom Inkassobüro ist nie angenehm. Es liegt in der Natur des Menschen, dass die Schuld bei den anderen, namentlich dem Auftraggeber des Inkassobüros oder dem Inkassounternehmen selbst gesucht wird,...