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Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht

In genau definierten Fällen sollen Inkassokosten in Zukunft niedriger ausfallen. Das ist das Ergebnis einer Plenarsitzung vom 27.11.2020 zum Inkassorecht, bei der der Bundestag einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zustimmte. Es handelte sich dabei um eine Fassung, die vom Rechtsausschuss geändert worden war und die den Verbraucherschutz im Inkassorecht neu regelt.

Die zu diesem Thema eingebrachten Initiativen der Linken, der FDP, der AFD und der Grünen wurden abgelehnt. Der Antrag der Grünen fand bei der Linksfraktion Zustimmung. Alle anderen Vorlagen wurden jeweils mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgewiesen.

Verbesserter Schutz vor unseriösen Praktiken

Der jetzt von der Bundesregierung angenommene Gesetzesentwurf soll gegen unseriöse Geschäftspraktiken das Inkassowesen deutlich transparenter machen. Als unbefriedigend wird allerdings nach wie vor die Lage bei den geltend gemachten Inkassokosten von einem Teil der Sitzungsteilnehmer gesehen. Diese seien im Verhältnis zum Aufwand noch immer meist zu hoch. Auch unnötige Doppelungen wurden bemängelt. Zudem – so ein Kritikpunkt – würden mangelhafte Rechtskenntnisse aufseiten der Schuldner ausgenutzt.

Der Kern des neuen Gesetzes sieht Anpassungen bei der Einigungs- und Geschäftsgebühr vor. So sollen auf der einen Seite keine unnötigen Belastungen beim Schuldner entstehen und auf der anderen Seite Dienstleistungen rund um das Inkassowesen dennoch weiterhin wirtschaftlich möglich sein. Es sieht eine Entlastung der Schuldner vor allem dann vor, wenn nach der ersten Mahnung die Forderung beglichen wird oder wenn es um Forderungen mit der maximalen Höhe von 50 Euro geht. Zudem müssen Schuldner schon beim Abschließen einer Zahlungsvereinbarung darüber aufgeklärt werden, welche Kosten damit einhergehen und darüber, wie die mit einem Schuldanerkenntnis verbundenen Rechtsfolgen aussehen.

Das neue Gesetz ist auf dem Weg

Der Entschließung wurde von den Abgeordneten mehrheitlich zugestimmt, und zwar nicht nur mit den Stimmen der Koalition, sondern auch mit denen der Linksfraktion. Nun erfolgt bis zum 31.3.2021 die Prüfung durch die Bundesregierung, wie die Realisierung einer weiteren effektiven Zentralisierung rund um die Aufsicht über die Inkassounternehmen umgesetzt werden kann. Dabei soll es auch um die Übertragung der Zuständigkeit auf den Bund gehen, und zwar im Einvernehmen mit den Ländern. Bis Ende März sollen die Regierungsvertreter zudem vorschlagen, wie sich Regelungslücken rund um den Identitätsdiebstahl schließen lassen.

FDP-Antrag abgelehnt

Ein von der FDP eingebrachter Antrag zur Reform des Inkassorechts wurde abgelehnt. Dieser sah etwa eine Neuregelung der Einigungsgebühren beim Abschließen von Zahlungsvereinbarungen vor sowie bei den Geschäftsgebühren, die bei außergerichtlichen Inkassoleistungen anfallen. Die Wirksamkeit der Aufsicht über die Inkassodienste sollte zudem innerhalb der kommenden fünf Jahre evaluiert werden. In der Begründung des Antrags wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass die Verringerung der Inkassokosten zur Vermeidung von Schuldenfallen beitragen solle.

Ablehnung des Antrags der Linken

Auch ein Antrag der Linken rund um den Verbraucherschutz vor überhöhten Inkassokosten wurde bei der Bundestagssitzung abgelehnt. In der Antragstellung der Linken wurde bemängelt, dass das Inkassowesen weitgehend ungebremst um sich greife und viele Verbraucher in finanzielle Bedrängnis durch hohe Inkassokosten bringe. Immer öfter würden Betroffene durch Drohungen und Druck zur Begleichung von unberechtigten Forderungen genötigt.

Im Antrag wird bemängelt, dass der vorgelegte Gesetzesentwurf dem Reformbedarf der Inkassobranche und den hier vorliegenden Defiziten nicht gerecht werde. Er fordert vom Bundestag die Vorlage eines Gesetzesentwurfs, der die Pflichten der Inkassodienstleister und die Rechte der Schuldner sowie eine Maximalhöhe bei Inkassokosten festlegt.

Der Antrag der Grünen-Fraktion

Die Grünen fordern in ihrem Antrag ein konsequentes Vorgehen gegen überteuerte und unseriöse Inkassomethoden. Die Abgeordneten der Grünen bemängeln, dass die 2013 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen gegen unseriöse Geschäftspraktiken nicht zielführend seien. Demnach seien durch dieses Gesetz die auf den Verbrauchern lastenden Inkassokosten deutlich gestiegen. Die Fraktionsvertreter fordern eine Begrenzung der mit Inkassodienstleistungen verbundenen Kosten auf ein angemessenes Niveau. Sie verlangen zudem eine klarere Beschränkung der doppelten Beauftragung von Inkassounternehmen und Rechtsanwälten. Zudem soll die Aufsicht über die Inkassodienstleister gestärkt und gebündelt werden.

Der Antrag der AFD-Fraktion

Die AFD hatte in der Bundestagssitzung einen Gesetzesentwurf rund um den Verbraucherschutz vor unverhältnismäßigen Inkassoforderungen präsentiert. Sie bemängelt in ihrer abgelehnten Initiative, dass die aus dem Jahr 2013 stammenden Regelungen das Ziel nicht erreicht hätten. Der Schutz der Verbraucher solle unter anderem eine Delegierung von Forderungen, die mit unangemessenen Kosten verbunden ist, verhindern.

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