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Den Zivilprozess der Zukunft im Blick

Die 91. Konferenz der Justizministerinen und Justizminister beschäftigte sich mit Chancen und Veränderungen im Zivilprozess durch die Digitalisierung.

Die Digitalisierung verändert die Art und Weise wie wir leben und arbeiten. Das trifft in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit auch auf das Justizwesen und insbesondere wohl auf den Zivilprozess zu. Einen kleinen Vorgeschmack darauf, wie diese Veränderungen jeweils aussehen könnten, lieferte jetzt die 91. Konferenz der Justizministerinen und Justizminister (JuMiKo) in Deutschland. Bei dieser Konferenz ging es Ende November sowohl um den Zivilprozess der Zukunft als auch um den Einsatz von Legal Tech Anwendungen, um beispielsweise die Fahrgastrechte zu stärken. D

arüber hinaus gab es eine unmissverständliche Feststellung. Die Ministerinnen und Minister waren sich nämlich einig darin, dass vor allem das zivile Verfahren bislang nur unzureichend im Zeitalter der Digitalisierung angekommen sei.

Zivilverfahren durch IT-Technik erleichtern und effizienter machen

Die JuMiKo stellte bei dem Treffen ganz konkret fest, dass eine noch viel weitergehende Nutzung der digitalen Möglichkeiten als bislang den Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger weiter verbessern könne. Dabei sah die Ministerrunde vor allem enorme Chancen für die Effizienz des Zivilprozesses. Zudem ließe sich durch eine weitgehend elektronische Datenverarbeitung und Datenübermittlung die Verfahrensdauer erheblich verkürzen, wie es in einem Beschluss heißt.

Festgehalten wurde in diesem Beschluss auch, dass im Hinblick auf die Digitalisierung das Zivilverfahren zukunftsfest und praxistauglicht gemacht werden müsse. Die Bundesjustizministerin wurde gebeten möglichst zeitnah eine Kommission einzusetzen, die die bislang vorliegenden Vorschläge zu dem Thema bewertet.

Fahrgastrechte durch Legal Tech im Zivilprozess stärken

In einem weiteren Beschluss der Konferenz wurde die Bundesregierung außerdem dazu aufgefordert zu prüfen, inwieweit Unternehmen verbindlich vorgeschrieben werden könne, sogenannte Legal-Tech-Anwendungen bei der Abwicklung von Fahrgastansprüchen zu nutzen. Betroffen davon wären in erster Linie Flug- und Bahnunternehmen. Bislang werden berechtigte Ansprüche von Fahr- und Fluggästen, die von einer Verspätung bzw. einem Ausfall betroffen sind, in vielen Fällen nur sehr schleppend abgewickelt.

Die JuMiKo ist also offenbar der Ansicht, dass digitale Anwendungen den gesamten Prozess erleichtern und vor allem beschleunigen könnten. Nach Überzeugung der Ministerinnen und Minister sind die bislang bekannt gewordenen Regelungen im Referentenentwurf des „Gesetzes für faire Verbraucherverträge“ nicht ausreichend, um das Problem in den Griff zu bekommen.

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