fbpx

Erstmalig liegt der Basiszinssatz im Minusbereich

Die Bundesbank hat den Basiszinssatz zum 01.01.2013 drastisch gesenkt und es geht dabei nicht einfach um einen Rekordstand, sondern um einen einmalig sensationellen Wert, um einen im Minusbereich liegenden Basiszinssatz von -0,13 Prozentpunkten.
Bedeutung des Basiszinssatzes.

neue Regelung des Schuldrechts

Die neue Regelung des Schuldrechts in Deutschland gilt seit der Einführung des Euro am 01.01.2002. Der Basiszinssatz dient anstelle des Diskontsatzes als Bezugsgröße zum Berechnen der Verzugszinsen. Geregelt wird ihre Höhe im § 247 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wo der Basiszinssatz exakt definiert ist. Dieser wird seit 2002 durch die Deutsche Bundesbank zwei Mal jährlich – zum 1. Januar und zum 1. Juli – ermittelt und auf der Webseite der Bundesbank sowie im Bundesanzeiger publiziert. Festgesetzt wurde die Höhe des Verzugszinssatzes im § 288 BGB.

Zu unterscheiden ist zwischen dem Verzugszinssatz bei Verbrauchergeschäften (der fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegt) und dem Verzugszinssatz bei Handelsgeschäften, bei denen keine Verbraucher betroffen sind (der acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegt). Gläubiger, die selbst bedingt durch den Verzug der Schuldner Verzugsschäden haben, dürfen höhere Zinssätze verlangen. Zumal der Basiszinssatz zur Ermittlung der Verzugszinsen benötigt wird, ist er sowohl für Gläubiger als auch für Inkassounternehmen sehr wichtig. Weil er sich halbjährlich ändert, ändern sich auch die Verzugszinsen, weswegen sie jedes Mal neu berechnet und vom Schuldner gefordert werden müssen.

Bei reinen Geldschulden kann der Gläubiger Verzugszinsen nach § 280 und § 286 BGB fordern. Zum Verzugsschaden zählen neben dem Geldschaden auch die Kosten für den Forderungseinzug selbst, und das davon unabhängig, ob der Gläubiger ihn selbst vornimmt oder einen Rechtsanwalt beziehungsweise ein Inkassounternehmen damit beauftragt. Hinzuzurechnen sind zum Verzögerungsschaden somit die Aufwendungen, welche dem Gläubiger durch die Inanspruchnahme der Dienste des Inkassounternehmens entstehen. Zu beachten sind neben den Verzugszinsen, die direkt über die Forderungssumme berechnet werden, gegebenenfalls Gerichtsgebühren, Telefonkosten sowie Ausgaben für Ermittlungen, Fahrten oder Mahnungen.
Dank negativem Wert liegt der Verzugszins unter dem Basiszinssatz. Für Schuldner wird es billiger.

Angegeben wird der Basiszinssatz in Prozentpunkten, um welche sein Stand dem letzten Verzugszinssatz gegenüber höher oder tiefer liegt. Lag er bis Ende 2012 bei 0,12 Prozent, ist er nun um insgesamt 25 Prozentpunkte auf -0,13 Prozent gesenkt worden. Zur Berechnung der Verzugszinsen bei Verbrauchergeschäften werden ab dem 01.01.2013 fünf Prozent und bei Handelsgeschäften acht Prozent zum aktuellen Basiszins von -0,13 Prozent addiert. So liegen die Verzugszinsen im Verbrauchergeschäft bei 4,87 Prozent und die Entgeltforderung im Handelsgeschäft bei 7,87 Prozent. Lag der Verzugszinssatz für Privatschuldner bis Ende 2012 bei 5,12 Prozent, liegt er nun bis Juni 2013 bei 4,87 Prozent. Für Geschäftsleute lag der Verzugszinssatz bis Ende 2012 bei 8,12 Prozent, bis Juni 2013 liegt er bei 7,87 Prozent. Für Schuldner bedeutet das, dass der Zahlungsverzug seit Jahresbeginn um 0,25 Prozentpunkte billiger ist.

fallender Basiszinssatz trifft Gläubiger

Wer wegen säumiger Schuldner um sein Geld zu kämpfen hat, wird durch die Verzugszinsen getröstet und entschädigt. Ob bei der Änderung der Basiszinssatz steigt oder fällt, Gläubiger haben sich darum zu kümmern, ihre Verzugszinsen entsprechend anzupassen oder anpassen zu lassen. Sehr hilfreich sind hierfür die komfortablen zur Verfügung stehenden Online-Verzugszinsrechner. Für Inkassounternehmen bedeutet es, die Forderungen der berechtigten Zinsen für die Mandanten umgehend anzupassen. Der aktuelle Basiszins ist sowohl bei Rechnungsstellungen, als auch bei Mahnungen sowie bei sämtlichen Kostenforderungen zu berücksichtigen. Zu beachten ist, dass jeder Gläubiger in der Regel ebenfalls Verbindlichkeiten (wie Kredite) gegenüber Dritten geltend machen kann, da er diese auch verzinsen muss. Durch den sich regelmäßig ändernden Basiszinssatz variiert auch der Zinssatz, den besagter Gläubiger an einen Kreditgeber zurückzahlen muss.

Ist also eine Forderung bereits im Status Langzeitüberwachung, kann die zukünftige Zinsentwicklung schwer vorausgesagt werden. Schafft es ein Gläubiger durch den Forderungsausgleich seitens des Schuldners, nur die eigenen Verbindlichkeiten in der gleichen Höhe zu tilgen, entsteht ihm garantiert ein Schaden. Ziel des Inkassounternehmens ist es daher, die Verzugszinsen für den Gläubiger optimal zu berechnen. Per Inkasso sind für den Mandanten Verzugszinsen zu erzielen, welche die Zinsen, die er selbst zurückzuzahlen hat, übersteigen.