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Hartz-IV-Satz steigt

Geringe Erhöhung der Hartz-IV-Sätze zum Januar 2018

Die Grundsicherung wird zum 1. Januar des neuen Jahres 2018 leicht erhöht. Die Bundesregierung folgt damit einem Gesetzesvorschlag von Bundessozial- und Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Durch die Anhebung der Bedarfssätze soll die stetige Teuerungsrate insbesondere bei Mieten, Nebenkosten sowie bei Bedarfsgütern ausgeglichen werden. Doch die Maßnahme führt auch zu Kritik.

Der Regelbedarf wird erhöht

Der bereits im September durch den Bundestag genehmigte und im November im Bundesrat bestätigte Vorschlag sorgt für zusätzliche finanzielle Einnahmen bei Empfängern des Arbeitslosengeldes. Angesprochen werden gemäß Untersuchungen der Bundesagentur für Arbeit davon rund 3,3 Millionen Haushalte bundesweit, die von mehr als 6,3 Millionen Bürgern bewohnt werden. Unter ihnen soll sich auch eine steigende Zahl an Kindern befinden, die gegenwärtig auf fast zwei Millionen geschätzt wird. Neben der zum 1. Januar 2018 erhöhten Grundsicherung können die Betroffenen weiterhin auf eine Übernahme der Mietkosten für ihre Wohnung durch die sozialen Kassen hoffen, sofern diese eine vorgegebene Größe nicht übersteigen.

Die erhöhten Sätze auf einen Blick

Der Regelbedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende wird damit um sieben Euro auf nunmehr 416 Euro angehoben. Ein Plus von 1,7 Prozent. Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft erhalten künftig sechs Euro zusätzlich – ihr Regelsatz steigt auf 374 Euro. Auch die finanzielle Leistung für Kinder wird leicht erhöht: Je nach Alter beziehen diese ab dem Januar 2018 eine monatliche Zahlung zwischen 240 und 316 Euro. Junge Erwachsene, die weiterhin im Elternhaus leben, sehen dagegen einer Erhöhung des Hartz-IV-Satzes von 327 auf 332 Euro entgegen. Dieser Bedarf gilt jedoch nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Die Erhöhung sorgt auch für Kritik

Doch die Anhebung der Hartz-IV-Sätze stößt insbesondere bei den Sozialverbänden weiterhin auf Unverständnis. Im Mittelpunkt der Kritik steht dabei erneut das Existenzminimum an sich. Jener monatlichen finanziellen Mindestgrenze also, die das Überleben gewährleisten soll. So regt die Diakonie einmal mehr an, diese Summe Jahr für Jahr neu zu berechnen, statt bei ihr von feststehenden Zahlen auszugehen. Die Erhöhung des Hartz-IV-Satzes erlaube weiterhin kein menschenwürdiges Leben in einem gesicherten Umfeld. Zudem würden die Regelsätze bereits heute kaum noch die ansteigende Inflation und damit die Verteuerung vieler Mieten, Serviceleistungen und Lebensmittel überhaupt ausgleichen können.

Dem allgemeinen Aufschwung gerecht werden

Arbeitsministerin Nahles sieht in der Erhöhung der Grundsicherung vor allem eine Möglichkeit zur Teilhabe aller Bürger an der konjunkturellen Entwicklung. Zugleich folge die Anhebung einem transparenten Mechanismus, der sich an der Teuerungsrate für Konsumgüter sowie an den Nettolöhnen orientiere. Soziale Verbände und Parteien erkennen die Steigerung des Hartz-IV-Satzes aber bestenfalls als gut gemeint an. Tatsächlich werde ein Grundbedarf von etwa 550 Euro pro Monat benötigt, um dem Existenzminimum gerecht zu werden. Insbesondere die Linkspartei vermutet durch die geringe Erhöhung eine Förderung des Billiglohnsektors, der die Ausbeutung der Arbeitskräfte anstrebe.