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Thema: Forderung - Seite 1


Forderungsbeitreibung mit dem gerichtliches Mahnverfahren

Ein gerichtliches Mahnverfahren dient der vereinfachten Durchsetzung einer Geldforderung gegenüber einem Schuldner. Die Rechtsgrundlagen regeln die §§ 688 ff. ZPO. Der gerichtliche Mahnbescheid, der damit ausgestellt wird, hat eine direkte juristische Wirkung und unterscheidet sich damit von der außergerichtlichen Mahnung: Wenn der Schuldner nicht binnen zwei Wochen widerspricht, kann die Forderung vollstreckt werden. Wichtig für Gläubiger und Schuldner: Die zwei Wochen sind keine gesetzlich...