Begründung. Der Beklagte, der ein vom Präsidenten des Landgerichts Frankfurt am Main zugelassenes Inkassounternehmen (X) betrieben hat, wurde vom Kläger mit der Einziehung einer – z. Zt. der Beauftragung noch nicht titulierten – Forderung beauftragt. Dem Vertragsverhältnis lagen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beklagten zu Grunde. Diese sahen u. a. folgende Regelung vor: “§ 5 Inkassovergütung/Provision: a) Bei erfolgreichem Forderungseinzug erhält der Auftraggeber die Hauptforderung...
Abtretung an Inkassounternehmen Die Klägerin, ein in H. ansässiges Inkassounternehmen, hat gegenüber der Beklagten erfolgreich Werklohn sowie Mahn- und Inkassokosten eingeklagt, die ihr die in W. ansässige Firma W. GmbH mit schriftlicher “Inkassozession” … “zum Einzug und gerichtlicher Geltendmachung” abgetreten hatte. Die Klägerin hat u. a. die Festsetzung der ihren ebenfalls in H. niedergelassenen Prozessbevollmächtigten entstandenen Fahrtkosten von 276 € und eines Abwesenheitsgeldes von 60...