Juni 5, 2011 | Verjährung
Rechtskräftiges Urteil vom 13. Juli 2010 AZ XI ZR 27/10, WM 2010, 1596-1597; ZIP 2010, 1635-1637; VuR 12/2010 Die Klägerin vergab im April 2000 ihren Dispositionskredit über 4.100 €. Die Beklagte überzog diesen ab August 2002 und führte den Saldo nicht in den Disporahmen zurück. Die Klägerin kündigte das zugehörige Girokonto im Oktober 2002 zum Dezember, was die Beklagte abstreitet. Im August 2008 erhielt diese einen Mahnbescheid, dem sie widersprach. Die Klägerin hingegen begehrte nach wie...