fbpx

Legal Tech vs. Rechtsanwalt – Inkasso Ja oder Nein

Der Bundesgerichtshof BGH hat Ende November 2019 eine richtungsweisende und gleichzeitig endgültige Entscheidung getroffen. Danach ist es Legal Tech Unternehmen gestattet, unter gewissen Rahmenbedingungen tätig zu sein, ohne das Rechtsdienstleistungsgesetzes RDG zu tangieren. Damit gilt das Geschäftsmodell von Legal Tech als Inkassodienstleister grundsätzlich als bestätigt. Die Vorinstanzen hatten unterschiedlich entschieden, sodass sich der Kläger für den Gang zum BGH entschied.

Legal Tech kurz erklärt

Darunter werden Onlinedienstleister und Software subsumiert, die bestimmte juristische Vorgänge unterstützen beziehungsweise sie komplett automatisiert durchführen. Damit wird das Ziel verfolgt, machbare Alternativen zu Rechtsdienstleistungen nach dem RDG zu schaffen. An die Stelle der individuellen juristischen Bewertung tritt ein eher allgemein gültiger Algorithmus. Solche Algorithmen werden derzeit vorwiegend von Start Ups entwickelt. Typische Legal Tech Dienstleister sind Plattformen wie flightright.de für Fluggastrechte, wie myright.de zu den Klagen in Dieselaffäre und Abgasskandal oder auch wie wenigermiete.de des Betreibers und Inkassodienstleisters Lexfox.Das Geschäftsmodell kurz erklärt

Der Verbraucher kann in einem standardisierten Verfahren online und kostenlos seine Erfolgsaussichten prüfen; sei es als Fluggast, als Halter eines Diesel-Pkw oder wie im entschiedenen Fall als Mieter, der seiner Auffassung nach eine überhöhte Monatskaltmiete zahlt. Werden die automatisierten Erfolgsaussichten als aussichtsreich bewertet, überträgt der Verbraucher seinen Anspruch auf das Legal Tech Unternehmen. Es tritt seinerseits als Inkassofirma und Kläger auf. Das geschieht im eigenen Namen, auf eigene Kosten und eigenes Risiko. Vergütet wird ausschließlich der Inkassoerfolg; sei es außergerichtlich oder gerichtlich. So hat der Verbraucher keinerlei Risiko; denn schlimmer oder schlechter als bislang kann es für ihn nicht mehr werden.

Soweit, so gut!Abgrenzung zwischen Inkassodienstleistung, Rechtsdienstleistung und Rechtsanwalt

Die Richter am BGH hatten zu definieren und zu entscheiden, inwieweit die Grenzen zwischen Inkassodienstleistung, Rechtsdienstleistung und Rechtsberatung + Rechtsvertretung durch einen Rechtsanwalt fließend respektive eindeutig sind. Darüber gab es, wie die Entscheidungen der Vorinstanzen gezeigt haben, recht unterschiedliche und durchaus begründete Auffassungen.

Jetzt steht höchstrichterlich fest

• Aktivitäten von Legal Tech Firmen sind durch den Begriff des Inkasso dahingehend und solange gedeckt, wie es sich um eine höchstmögliche Automatisierung zur Ermittlung der Anspruchsgrundlage handelt.

• Es muss sich ausschließlich um die Geltendmachung von Forderungen, und es darf sich keinesfalls um das Abwehren von Ansprüchen handeln.

• Das Rechtsdienstleistungsgesetz RDG aus dem Jahr 2008 ist die Grundlage, um außergerichtliche Rechtsdienstleistungen anbieten zu können. Hier ist die Abgrenzung zwischen außergerichtlicher Beratung und gerichtlicher Vertretung zweifelsfrei klar.

Als Ergebnis des BGH-Urteils bleibt für die gesamte Legal Tech Branche festzuhalten, dass zur standardisierten, in dem Sinne einfachen Geltendmachung von Forderungen weder anwaltliche Beratung noch Vertretung notwendig sind.

Resümee

Die BGH-Entscheidung wird vom BFIF begrüßt. Der Endverbraucher hat ab jetzt die Möglichkeit, ohne anwaltlichen Aufwand kostenlos zu prüfen, wie es um seine Forderung bestellt ist, sie mit einem Mausklick abzutreten und dann mit Nullrisiko für sich geltend machen zu lassen.

Die Legal Tech Unternehmen werden allein schon im ureigenen Interesse permanent daran arbeiten, ihre Algorithmen zu verbessern und immer weiter zu verfeinern. Denn je besser der Algorithmus ist, umso aussichtsreicher sind die Erfolgs- und Verdienstchancen.

Eine Win-win-Situation für beide Seiten!

Ähnliche Seiten:
KI – die Künstliche Intelligenz beim Mahnwesen – BGH verhandelt zu Legal Tech ein Ableger vom Inkasso – OS Plattform verpflichtet Onlinehändler