Jun 8, 2014 | Vollstreckung
Kein Formularzwang für Finanzbehörden als Gläubiger bei Antrag auf Erlass einer richterlichen DurchsuchungsanordnungIn Verwaltungsvollstreckungsverfahren mit richterlicher Durchsuchungsanordnung gilt für Anträge der Finanzbehörden auf den Erlass einer solchen Anordnung nicht der Formularzwang nach § 758a Abs. 6 ZPO i.V.m. §§ 1, 3 ZVFV. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 20. März 2014 AZ VII ZB 64/13 festgestellt. Der anderslautende Beschluss eines Beschwerdegerichts hält nach...