Okt 27, 2014 | Verjährung
Ein durch falsche Angaben bewirkter Mahnbescheid kann die Verjährung eines Anspruchs nicht hemmen. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgarts (Urteil vom 16. Juli 2014, Az. 3 U 170/13) verbietet es der Grundsatz von Treu und Glauben, dass sich ein Gläubiger auf die Hemmung der Verjährung berufen kann, wenn er bei Beantragung des Mahnbescheids wahrheitswidrig angegeben hat, dass der geltend gemachte Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhänge. Im konkreten Fall ging es um einen...